Wir versenden nur innerhalb Deutschlands
Warum wir gerade nicht ins EU-Ausland liefern
Kurz gesagt: Seit dem 12. August 2026 müssten wir uns in jedem einzelnen EU-Land anmelden, in das wir ein Paket schicken — schon ab dem ersten Paket. Das kostet je Land mehrere hundert bis über 2.000 € im Jahr. Für unsere Versandmengen steht das in keinem Verhältnis. Innerhalb Deutschlands ändert sich nichts.
Was sich geändert hat
- Seit dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.
- Wer verpackte Ware an Endabnehmer in einem anderen EU-Land liefert, gilt dort verpackungsrechtlich als „Hersteller“.
- Daraus folgt je Zielland: ein Bevollmächtigter vor Ort, Eintrag ins nationale Herstellerregister, laufende Mengenmeldungen und Entsorgungsentgelte.
- Eine Bagatellgrenze gibt es nicht — die Pflichten gelten ab dem ersten Paket, unabhängig von Unternehmensgröße und Versandmenge.
- Bei Verstößen drohen je nach Land Bußgelder bis 200.000 € und Vertriebsverbote.
Warum wir da nicht einfach mitmachen
Registrierung, Bevollmächtigter und Meldewesen kosten je Zielland rund 500 bis über 2.000 € im Jahr — in Ländern mit zusätzlichen Pflichten wie Frankreich oder Spanien deutlich mehr, und zwar unabhängig davon, wie viel dorthin geht. Gemessen an unseren tatsächlichen Auftragsvolumina je Land würden diese Kosten den Ertrag der Aufträge aufzehren oder übersteigen. Sie auf einzelne Sendungen umzulegen würde jede Auslandslieferung unverhältnismäßig verteuern — das halten wir dir gegenüber nicht für seriös.
Diese Wege bleiben dir
1. Lieferadresse in Deutschland
Wir liefern an jede deutsche Adresse — Niederlassung, Logistikpartner oder eine grenznahe Annahmestelle. Den Weitertransport organisierst du selbst.
2. Abholung bei uns
Wähle in der Kasse einfach „Selbstabholung in Ilmenau" (kostenlos): Wir melden uns, sobald deine Transfers abholbereit sind — Robert-Bosch-Ring 26, 98693 Ilmenau. Du kannst die Ware auch abholen lassen.
3. Gewerbliche Wiederverkäufer
Verkaufst du unsere Ware in gelieferter Form weiter, liegen die verpackungsrechtlichen Pflichten im Zielland nach aktueller Rechtslage bei dir als Händler. Eine Belieferung ist dann weiterhin möglich — sprich uns an.
4. Größere, regelmäßige Mengen
Ab einem tragfähigen Jahresvolumen prüfen wir die Registrierung in deinem Land gern individuell.
Wie es weitergeht
Wir beobachten die Umsetzung der PPWR in den Mitgliedstaaten laufend. Sobald es praktikable Vereinfachungen für kleine Versandmengen gibt oder sich die Kostenstruktur ändert, nehmen wir Lieferungen in die betroffenen Länder wieder auf.
Fragen zu deinem konkreten Fall? Ruf uns an unter +49 3677 874890 oder schreib an info@dtf.center.
Stand: 13. August 2026 · Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung.